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Auf einem normalen Campingplatz ist eine Hauptwohnsitzanmeldung in D gernerell erst einmal nicht möglich!
Es mag aber Ausnahmen geben!
Die Lösung ist aber doch an sich ganz einfach.
Hauptwohnsitz bei Feunden / Verwandten anmelden (da muss dann aber auch einer die Post bearbeiten oder weiterleiten!, Finanzamt usw, z.B.) und auf dem Campingplatz dann ganz normal als Dauergast leben / urlauben!
Es sollte dann aber schon zumindest ein Raum (das Gästezimmer) mit persönlichen Gegenständen "dekoriert" sein,
und man ab und an auch mal dort sein!
Und überhaupt, wer viel fragt, der bekommt viele Absagen, deswegen einfach machen!
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Einfach bei bei Feunden / Verwandten anmelden ist nicht mehr so einfach
das Meldegesetz wurde geändert um sich irgendwo anzumelden brauch man heute eine Bescheinigung vom Vermieter
und macht der falsche angaben kann es bis zu 50.000 € kosten
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Und wie lautet dort die Lösung, wieder ganz einfach.
Freunde mit Eigenheim!
Oder, wenn Untervermietung zugelassen ist, Untermietvertrag!
Im übrigen alles legal, man muss da natürlich auch wohnen! Hinweis s.o.
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Hallo.. Nee, so einfach ist das nicht.. es gibt seit 2016 neue Gesetze deswegen... aber.. es gibt einige Möglichkeiten. Wenn man noch jung ist, dann ist es völlig ok, aber wenn man etwas älter wird, braucht man einen gewissen Komfort (den auch durchaus Wohnwagen zu bieten haben -- Adria-Alpina 903HT ---- traumhaft = Teuer) . Dann kommt hinzu, das Du auch Freunde dafür haben musst , die dies machen . Dann ist zu bedenken, das Du auch ein Fahrzeug hast mit Kennzeichen. Schon komisch wenn du in einen andern Landkreis ziehst und das alte Kennzeichen bleibt. Auch hier wird gerne nachgefragt. Ich habe mich mit mehreren Gemeinden und Behörden auseinandergesetzt und mit 2 Behörden eine Lösung gefunden, die meinen /Unseren Vorstellungen entspricht. Dies ist aber nur auf Grund der Tatsache das ich mit 100% offenen Karten gespielt habe. in beiden Fällen haben wir uns mit den Behörden UND den Dauerstellplatzbetreibern zusammengesetzt. . Am ende kann ich mich nun entscheiden wo ich hin möchte und ich habe die Zusage, das ich jederzeit in **aktion** treten kann . Wir hoffen aber das der Fall noch sehr lange nicht eintreffen wird. ...
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Ja das ist seit diesem Jahr so, aber wenn man Freunde oder Bekannte hat die über Eigentum verfügen ist das kein Problem die können das ja selbst entscheiden und dann dürfte das kein Problem sein.
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Hallo
Das ist so möglich nur wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. Dieses kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ob es wirklich so Teuer wird sei dahingestellt, ich persönlich würde diese Gefälligkeit nicht machen
Grüße Uwe
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Hallo Uwe, es kommt immer darauf an für wen man das macht, ich für mein teil habe Freunde mit denen ich über 50 Jahre befreundet bin und für die würde ich das jederzeit machen, umgekehrt würden die das auch für mich machen.
Und wer will das wenn man Eigentum hat überprüfen, da hätten unsere Ämter aber viel zu tun wenn sie das auch noch kontrollieren wollten und die Androhung von Strafen bis zu 50.000 € halte ich für nicht durchsetzbar, es sei denn das man jemanden Beherbergt der Dreck am Stecken hat ansonsten ist das eine Luftblase.
Gruß Dieter
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genau so ist es Uwe
und was ist wenn derjenige der bei dir Wohnt Krank wird und hat ein Mitvertrag dem muss du dann auch Wohnraum
zur Verfügung stellen mir wäre so was zu heikel.
man macht sich eigentlich damit erpressbar
Gruß Rainer
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Freundschaft hin oder her wenn es um Geld geht oder eine Strafe droht ist Ende mit Lustig
Gruß Uwe
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orbiter schrieb: Freundschaft hin oder her wenn es um Geld geht oder eine Strafe droht ist Ende mit Lustig
Gruß Uwe
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