Im Urlaub lebt es sich leicht. Das ist richtig, aber wenn es um die Straßenverkehrsordnung geht, dann sollte diese auch im Urlaub gelten. Wer trotzdem im Ausland – wie beispielsweise in Frankreich – einmal einen Verstoß begeht, sollte zumindest gut vorbereitet sein. Wir klären, welche Bußgelder es in Frankreich gibt und wo man als Tourist ein eventuelles Bußgeld bezahlen kann. Außerdem gehen wir der Frage auf den Grund, was eigentlich passieren würde, wenn man nicht bezahlt.

Was für Bußgelder gibt es in Frankreich?

Der Bußgeldkatalog von Frankreich ist genauso umfangreich wie hierzulande oder in anderen Ländern. Ebenfalls unterteilt ist der Katalog nach der Art des Tatbestandes und der Situation. Nachfolgend listen wir einige klassische Sanktionen auf, die in ungefähre Euro-Werte umgerechnet sind. Es kommt hierbei auf die genauen Bedingungen an, weshalb die Werte teilweise stark schwanken:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Außerorts liegt das Tempolimit in Frankreich bei 80 km/h. Sind Sie weniger als 20 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie trotzdem mit etwa 68 bis zu 180 Euro Bußgeld rechnen.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Wer innerorts unterwegs ist, muss sich wie in Deutschland an das Tempolimit von 50 km/h halten. Wer hier bis zu 20 km/h schneller als erlaubt fährt, riskiert ein Bußgeld von 135 bis zu 375 Euro.

Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen sind je nach genauem Tempo und Situation bis zu 1.500 Bußgeld möglich.

Zur Webseite: bussgeldkataloge.de

Was sollte man unbedingt wissen?

Nachfolgend listen wir einige grundlegende Dinge auf, die für Touristen-Autofahrer in Frankreich wichtig sind.

  • Führerschein: Sie brauchen keinen internationalen Führerschein, wenn Sie auch in Frankreich mit Ihrem Führerschein fahren wollen. Ein EU-Führerschein oder sogar ein deutscher Führerschein ist auch in Frankreich gültig.
  • Dokumente: Sie müssen auch in Frankreich wichtige Papiere dabeihaben. Dazu zählen der Führerschein, die Versicherungspapiere sowie die Zulassungsbescheinigung. Diese müssen bei einer Polizeikontrolle unter Umständen vorgezeigt werden.
  • Anschnallpflicht: Auch in Frankreich gilt die Anschnallpflicht. Wer dies missachtet, muss möglicherweise mit einem Bußgeld rechnen. Hier sind 135 Euro Bußgeld möglich – und zwar pro Person.
  • Helmpflicht: Wenn Sie mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sind, also beispielsweise mit einem Motorrad, dann gilt auch in Frankreich die Helmpflicht.
  • Kindersitz: Ist Ihr Kind noch unter zehn Jahre alt, besteht eine Pflicht für einen Kindersitz auf dem Rücksitz. Sollten auf der Rückbank schon zwei Kinder sitzen oder wenn Ihr Fahrzeug keine Rückbank hat, darf das Kind ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz auf einem Kindersitz oder mit einem Rückhaltesystem Platz nehmen.
  • Handy: Wie in Deutschland, so ist auch in Frankreich das Telefonieren am Steuer ohne eine Freisprechanlage verboten.
  • Fahren bei Regen: Wenn die Straßen nass sind, gelten in Frankreich reduzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auf Autobahnen darf nicht mehr 130, sondern nur noch 110 gefahren werden. Auf Schnellstraßen liegt der Wert bei nassen Straßen bei 80 statt 110 km/h.
  • Langsamer in der Probezeit: Auch Frankreich hat für Fahranfänger eine Probezeit. Hier kommt aber die Regelung dazu, dass Fahrer in der Probezeit automatisch überall 20 km/h langsamer fahren müssen, als es nach französischen Tempolimits erlaubt wäre.
  • Promillegrenze: In Frankreich liegt die Promillegrenze bei 0,5 (Grenze bedeutet, dass ab 0,5 Strafen drohen). Werte von 0,5 bis zu 0,8 Promille können schon mit 135 Euro Bußgeld bestraft werden. Bei über 0,8 Promille kann es zu Geldstrafen von bis zu 4.500 Euro und sogar zu Haftstrafen kommen. Bei Drogeneinfluss sieht es genauso aus. Wer beides kombiniert, dem drohen sogar eine dreijährige Haftstrafe sowie Bußgelder bis zu 9.000 Euro.
  • Weiß markierte Zonen: Parkbereiche in Frankreich haben in der Regen Farben. Gelbe Bordsteinkanten bedeuten absolutes Halteverbot, bei blauen Bordsteinen ist meist nur Parkschein oder Parkscheibe erlaubt und Weiß markiert dagegen eine Parkmöglichkeit. Diese wird auch als „Pavent“ bezeichnet. In Parkzonen wird in Frankreich besonders oft kontrolliert, das Parken ist hier in der Regel für zwei Stunden erlaubt (es ist jedoch wichtig, sich darüber individuell vor Ort zu informieren).
  • Vorfahrt: Grundlegend herrscht rechts vor links, wenn es keine weiße Haltelinie oder kein Stopp-Schild gibt. Gerade Haltelinien sind aber nicht immer leicht zu erkennen. Das Befahren von Bußspuren ist nicht erlaubt und zusätzlich haben auch Straßenbahnen grundsätzlich immer Vorfahrt. Spezieller werden die Vorfahrtsregeln beim Kreisverkehr, der je nach „Rond-point“ oder „Giratoire“ unterschieden wird. Die beiden Varianten haben gegenteilige Regeln.

Ganz wichtig: Das Thema Alkohol wird sehr ernst genommen in Frankreich. Aus diesem Grund muss jeder Kraftfahrer (ausgenommen Mofa-Fahrer) bei jeder Fahrt einen nicht benutzten Alkoholtester bei sich führen. An allen Supermärkten oder Tankstellen werden diese kleinen Einmaltester für ungefähr einen Euro verkauft.

Wo kann man seine Fußgelder in Frankreich als Tourist bezahlen?

Wurden Sie in Frankreich beispielsweise geblitzt, dann landet meist ein Bußgeldbescheid aus Frankreich in Ihrem heimischen Postkasten. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland dürfen einer EU-Verordnung zufolge im Heimatland vollstreckt werden. Doch auch unter 70 Euro kann es schwierig werden, da beispielsweise auch Strafzettel und Knöllchen bezahlt werden müssen. Andernfalls riskieren Sie Mahngebühren und im schlimmsten Fall sogar ein gerichtliches Verfahren. Es kann sogar passieren, dass das Auto konfisziert wird.

Zur Webseite: amendes.gouv.fr

Wenn Sie als Verkehrssünder direkt das Bußgeld in Frankreich bezahlen, gibt es einen Rabatt. Dabei müssen aber Fristen eingehalten werden.

Michi
Bei ersterem haben die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt, bei letzterem umgedreht, wobei das anhand von Schildern ersichtlich ist.
malefiz
Was ist denn der Unterschied zwischen „Rond-point“ und „Giratoire“?

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